Kaweh Mansoori

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Die Ampel macht mehr Tempo bei Infrastrukturprojekten

„Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Verwaltungsprozess leisten wir einen wichtigen Beitrag für mehr Tempo bei der Modernisierung unseres Landes. Die Deutschland-geschwindigkeit ist kein Selbstzweck. Sie ist eine wichtige Voraussetzung, damit der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen gelingt und unser Wohlstand gesichert wird“, sagt der Frankfurter Bundestagsabgeordnete Kaweh Mansoori. Der Bundestag beschließt am Freitag eine Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie punktuelle Änderungen an energie- und umweltrechtlichen Fachgesetzen. Die Verfahren von bedeutsamen Infrastrukturprojekten werden beschleunigt, ohne dabei effektiven Rechtsschutz zu beschneiden.

„Durch das Beschleunigungsgesetz ermöglichen wir in eng umschriebenen Grenzen den Vollzug fehlerhafter Behördenentscheidungen bis zum Urteil in der Hauptsache („Unbeachtlichkeitsregel“). Behebbare Fehler, die auch in absehbarer Zeit behoben sein werden, sollen im vorläufigen Rechtsschutz nicht zum Baustopp führen. Dies könnte z.B. unterbliebene Beteiligung oder sogar einen Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung betreffen. Das Fällen der Eiche wird dabei aber nicht zur Regel. Es geht um einen gesunden Pragmatismus, damit wichtige Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden können“, erklärt der SPD-Berichterstatter Mansoori. „Außerdem richten wir eine gerichtliche Überholspur für Infrastrukturprojekte ein. Vorhaben, die mit einem besonderen öffentlichen Interesse verbunden sind, werden zusätzlich priorisiert. Das betrifft insbesondere den Ausbau erneuerbarer Energien und den Netzausbau. Damit schaffen wir eine linke Spur für wichtige Infrastrukturvorhaben und eine Busspur für die Energiewende“, führt Mansoori aus.

Kläger gegen Infrastrukturvorhaben haben künftig grundsätzlich zehn Wochen Zeit, ihre Klage zu begründen. Danach können sie grundsätzlich keine Erklärungen und Beweismittel mehr vorbringen (prozessuale Präklusion). Das dient der zügigen Konzentration des Streitstoffs. Umweltverbände und Bundesumweltministerium hatten eine vergleichbare Frist auch für die beklagten Behörden gefordert, konnten am Ende aber in der Sachverständigenanhörung nicht überzeugen. Das von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegte Gesetz war nicht unumstritten. „Wir haben die Kritik der Sachverständigen sehr ernst genommen und im parlamentarischen Verfahren deutlich nachgebessert. Viele Ergänzungen gehen auf Forderungen der Praxis zurück“, erläutert der 34-jährige Jurist. „Beispielsweise dürfen Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht künftig einfache Entscheidungen in kleinerer Besetzung treffen. Das richterliche Personal wird so effektiver eingesetzt. Außerdem verpflichten wir Behörden bei elektronischer Aktenführung, digital durchsuchbare Dokumente vorzulegen. Wichtig ist, dass im nächsten Schritt die elektronische Aktenführung bei den Behörden ausgeweitet wird“, so Mansoori weiter. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger oder Verbände, die allein aufgrund der neuen „Unbeachtlichkeitsregel“ unterliegen, die Prozesskosten nicht tragen müssen. Laut Mansoori sei das fair, da die Klage in diesen Fällen zur Fehlerheilung maßgeblich beitrüge.

In einem Entschließungsantrag macht die Ampel deutlich, dass weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben folgen müssten. Der Bundestag werde sich in den kommenden Monaten mit weiteren Gesetzen befassen. Mit Blick auf weitere Beschleunigungspotenziale betont Mansoori: „Wir müssen Behörden und Gerichte besser ausstatten. Verfahren müssen rechtskonform entschlackt werden und materielle Vorschriften so angepasst werden, dass sie besser nachvollziehbar, leichter anwendbar sind und weniger Streit verursachen. Das werden wir als SPD-Fraktion vorantreiben.“

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