Kaweh Mansoori

pexels-brett-sayles-1343325

Reform des katholischen Arbeitsrechts verabschiedet 

Bundestagsabgeordneter Mansoori: „Ein wichtiges Bekenntnis zur Vielfalt, aber keine Gleichstellung“ 

Zur Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes durch den Verband der Diözesen Deutschlands, erklärt Kaweh Mansoori, Frankfurter Bundestagsabgeordneter und zuständiger Berichterstatter für das Arbeitsrecht in der SPD-Bundestagsfraktion: 

„Die katholische Kirche reagiert mit ihren Empfehlungen für die Bistümer auf den hohen Druck nach Reformen des kirchlichen Arbeitsrechts. Dass die private Lebensgestaltung keinen Einfluss auf die Beschäftigung haben sollte, ist für die meisten Deutschen seit Jahren selbstverständlich. Auch der europäische Gerichtshof hat diese Ungleichbehandlungen wiederholt kritisiert. Die katholische Kirche zieht nun nach, was mich freut. Insbesondere für die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Grund ihrer sexuellen Identität Angst haben müssen, ihren Job zu verlieren oder eine mögliche Stelle gar nicht erst antreten können, weil sie keiner oder nicht der richtigen Religion angehörten. 

Bei der Grundordnung handelt es sich allerdings nur um Empfehlungen. Um rechtswirksam zu sein, müssen die Bistümer diese erst umsetzen. Darüber hinaus haben sie bei der Interpretation einigen Spielraum: Neben innerkirchlichen Tätigkeiten müssen auch Personen, die das katholische Profil der Einrichtung inhaltlich prägen, mitverantworten und nach außen repräsentieren, der katholischen Kirche angehören. Ein öffentliches Bekenntnis zu Schwangerschaftsabbrüchen oder aktiver Sterbehilfe ist weiterhin ein Kündigungsgrund, ebenso wie ein Austritt aus der Katholischen Kirche. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei kirchlichen Einrichtungen haben also noch immer nicht die gleichen Rechte wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die teils dieselben Tätigkeiten in Kindertagesstätten, Seniorenzentren oder Krankenhäusern erledigen. Dabei werden die meisten kirchlichen Einrichtungen durch staatliche Gelder finanziert: Kindertagesstätten, Seniorenzentren und andere soziale Dienste. Für mich ist klar: Wenn die kirchlichen Arbeitgeber die Diskriminierung auf Grund der Religionszugehörigkeit nicht konsequent abschaffen, muss der Gesetzgeber handeln.“ 

Consent Management Platform von Real Cookie Banner